Vermietung von Hüpfburgen:
Auf Anfrage und gegen Aufpreis ist auch eine längere Mietdauer, die Anlieferung und Abholung, sowie der Auf- und Abbau der gewünschten Hüpfburg möglich. Keine Wochenend-, oder Feiertagszuschläge für Hüpfburgen!
Alle unsere Hüpfburgen sind ringsum mit einem Sicherheitsnetz ausgestattet, TÜV GS geprüft, mit mindestens doppelt ausgeführten Nähten ausgestattet und entsprechen allen aktuellen Sicherheitsanforderungen.
Wir übergeben dem Mieter die Hüpfburg mit dem gesamten Zubehör. Dazu gehört eine Unterlegplane oder Teppich, eine Abdeckplane, ein Verlängerungskabel, Erdnägel und ein Gebläse.
Hüpfburg Haus für bis zu 5 Kinder:
Länge: 4,60 m
Breite: 3,05 m
Höhe: 2,05 m
Grundfläche: ca. 14 m²
max. Belastungsgewicht: 225 kg
aufgeblasene Wände, Netze an den Fenstern
Paketgewicht: ca. 56 Kg
60,- € / Tag
90,- € / 2 Tage

Hüpfburg Schloss XL 20m² für bis zu 5 Kinder:
Länge: 5 m
Breite: 4 m
Höhe: 3 m
Grundfläche: ca. 20 m²
max. Belastungsgewicht: 225 kg
Netze an jeder Seite
Paketgewicht: ca. 36 Kg
60,- € / Tag
90,- € / 2 Tage

Wichtige Hinweise zur Benutzung:
1. Wählen Sie als Standort für Ihre Hüpfburg eine ebene, gerade Fläche aus Asphalt, oder Gras. Keinen Schotter, oder roten Sand, spitze Steine sind gefährlich, da sie die Außenhaut verletzen können. Alle spitzen oder scharfen Gegenstände um die Hüpfburg müssen entfernt werden. Zu allen Seiten, zusätzlich zu den Aufbaumaßen der Hüpfburg, ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m einzuhalten.
2. Die Bodenplane auf der ausgewählten Fläche ausbreiten.
3. Die Hüpfburg auf der vorher ausgebreiteten Bodenplane ausbreiten.
4. Die Hüpfburg mit Erdnägeln durch die Bodenschlaufen im Untergrund verankern. Bei Asphaltuntergrund müssen zur Sicherung zB. Sandsäcke, oder andere Sicherungsmittel vom Mieter verwendet werden.
5. Das Gebläse anschließen. WICHTIG! Das Gebläse muss beim Betrieb die ganze Zeit über laufen. Die Hüpfburg darf erst betreten werden, wenn sie vollständig aufgeblasen ist. Solange sich noch Personen in der Hüpfburg befinden, darf niemals das Gebläse abgeschaltet werden (Erstickungsgefahr!). Das Gebläse ist so aufzustellen, dass sich der Luftkanal für die Befüllung im 90 Grad Winkel zur Hüpfburg befindet und nicht verdreht oder verknickt ist. Es ist darauf zu achten, dass keine Fremdkörper wie Laub, Papier oder ähnliches den Lufteinlass des Gebläses blockieren können. Die Luft aus dem Gebläse muss ungehindert durch den Luftkanal in die Hüpfburg einströmen! Dieses muss während der gesamten Nutzung der Hüpfburg beachtet und kontrolliert werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass Kinder keine Gegenstände in das Gebläse stecken oder mit dem Gebläse spielen. Aus einer aufgeblasenen Hüpfburg entweicht ständig Luft, das ist ganz normal, deshalb muss ständig Luft nachgefüllt werden.
6. Die Hüpfburg darf nur barfuß oder mit Socken betreten werden! Es dürfen keine scharfen, spitzen, oder heissen Gegenstände mit auf die Hüpfburg genommen werden. Speisen oder Getränke sind auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
7. Jede Hüpfburg ist über die komplette Betriebszeit hinweg von einer geeigneten erwachsenen Person zu beaufsichtigen.
Der Mieter hat seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen! Verletzungsgefahr droht, wenn Kinder in der Burg zusammenstoßen. Ebenfalls muss schnell reagiert werden, falls das Gebläse ausfällt, da die Burg schnell in sich zusammenfällt und eventuell Kinder unter sich begräbt, Erstickungsgefahr! Technisch sind unsere Geräte sehr zuverlässig, doch mit einem plötzlichen Stromausfall muss immer gerechnet werden! Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Die Hüpfburg darf nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden.
8. Bei Regen muss die Hüpfburg unverzüglich geräumt und abgebaut werden. Die Stromzufuhr ist zu trennen und alle Geräte sind vor Nässe zu schützen. Die Hüpfburg kann bei einem kurzen Schauer teilweise zusammengefaltet und mit einer Plane abgedeckt werden. So kann sie nach dem Regen, sobald es abgetrocknet ist, wieder in Betrieb genommen werden.
9. Bestärken Sie die Kinder, sich auch beim Toben rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern zu verhalten, besonders gegenüber Kleineren! Dadurch können Unfälle verhindert werden! Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!